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Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 – Erweiterte FMA‑Befugnisse und höhere Geldstrafen
Ministerialentwurf vom 24.10.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf FMA‑ÄG 2005 stärkt die Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde und erhöht in vielen Finanzgesetzen die Höchststrafen von 7 000 Euro bis zu 50 000 Euro.
Bundesministerium für Finanzen10/25/2005XXII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse: Die FMA darf künftig Daten erheben, Vor-Ort‑Einsicht in Unterlagen nehmen und bei Verdacht auf Verstöße unverzüglich Maßnahmen ergreifen, auch ohne vorheriges Strafverfahren.
  • Erhöhung der Geldstrafen im Bankwesengesetz: Die Höchststrafe für unerlaubte Bankgeschäfte wird von 20 000 Euro auf 50 000 Euro angehoben.
  • Erhöhung der Bußgelder im Investmentfondsgesetz: Die Höchststrafe steigt von 20 000 Euro auf 30 000 Euro.
  • Einführung von Pönalezahlungen: Bei verspäteter Vorlage von Unterlagen kann die FMA bis zu 30 000 Euro als Gebühr verlangen.
Regierungsvorlage
Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 02.03.2006
Gesetz
Image of politician Finz Alfred, Dr.

Finz Alfred, Dr.

ÖVP

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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