Anpassung des EU‑Beamten‑Sozialversicherungsgesetzes an EU‑Recht und Pensionsharmonisierung
Ministerialentwurf vom 23.10.2005Zusammenfassung
Der Entwurf passt das EU‑Beamten‑Sozialversicherungsgesetz an aktuelle EU‑Vorgaben und das Pensionsharmonisierungsgesetz an, führt den Oberbegriff „Bedienstete“ ein, erhöht den Zinssatz auf 3,9 % und legt rückwirkende Inkraftsetzung fest.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz10/24/2005XXII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Begriff "Bedienstete" wird als Oberbegriff eingeführt und umfasst nun Beamte, Bedienstete auf Zeit sowie die neue Gruppe der Vertragsbediensteten.
- Der Zinssatz für besondere Erstattungsbeträge wird von 3,5 % auf 3,9 % angehoben.
- Anträge auf Übertragung von Pensionsansprüchen können nach § 2 nicht mehr zurückgezogen werden; sie gelten als endgültig und unwiderruflich.
- Bei Austritt aus einem EU‑Dienstverhältnis wird ein besonderer Erstattungsbetrag fällig; Arbeitgeber und Notariatsversicherungen erhalten Ersatz für die Überweisungskosten.
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