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Straßentunnel‑Sicherheitsgesetz (STSG)
Ministerialentwurf vom 20.11.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr führt ein Straßentunnel‑Sicherheitsgesetz (STSG) ein, das EU‑Standards umsetzt, neue Pflichten für Tunnel‑Manager und Sicherheitsbeauftragte schafft und ab dem 1. Mai 2006 gilt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/21/2005XXII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst alle Straßentunnel mit einer Länge von mehr als 500 m auf Bundesstraßen (A‑ und S‑Netz).
  • Die Tunnel‑Verwaltungsbehörde (Bundesminister für Verkehr) erkennt vom Tunnel‑Manager benannte Sicherheitsbeauftragte an und führt Genehmigungsverfahren für Vorentwürfe sowie Inbetriebnahmen durch.
  • Der Sicherheitsbeauftragte koordiniert alle Präventiv‑ und Sicherungsmaßnahmen, sorgt für Schulungen, prüft bauliche Änderungen und ist an Risikoanalysen beteiligt.
  • In Tunneln gilt ein Fahrverbot für Rückwärtsfahren, Wenden und Parken; bei Pannen ist das Fahrzeug in einer gekennzeichneten Pannenbucht abzusetzen.
Regierungsvorlage
Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG)
einfache Mehrheit XXII 29.03.2006
Gesetz
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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