Änderung des DAK‑Gesetzes – Einführung des M.A.I.S.‑Masterprogramms
Ministerialentwurf vom 20.11.2005Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das DAK‑Gesetz an, um die Diplomatische Akademie Wien als postgraduale Hochschule im Bologna‑Rahmen zu verankern und ein Master‑Programm (M.A.I.S.) einzuführen, das zum Doktoratsstudium berechtigt.Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten11/21/2005XXII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Die Akademie wird offiziell als „Diplomatische Akademie Wien – Vienna School of International Studies“ benannt, um ihre internationale Ausrichtung zu betonen.
- Der Gesetzestext wird um die Formulierung „insbesondere durch Förderung ihrer wissenschaftlichen Arbeitsmethoden“ erweitert, um die wissenschaftliche Qualität der Programme zu unterstreichen.
- Ein neues postgraduales Master‑Programm (M.A.I.S.) wird eingeführt; nach Erreichen von mindestens 120 ECTS erhalten Absolventen den Titel „Master of Advanced International Studies“, der zum Doktoratsstudium berechtigt.
- Die Akademie darf künftig an einem Doktoratsstudium für Internationale Studien der Universität Wien mitwirken.
Dokumente (PDFs)
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