Bundesverfassungsgesetz zur Ratifikation des EU‑Beitrittsvertrages Bulgarien/Rumänien
Ministerialentwurf vom 30.11.2005Zusammenfassung
Der Entwurf regelt, dass der Beitrittsvertrag Bulgariens und Rumäniens zur EU nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Bundesrat ratifiziert werden kann.Bundeskanzleramt12/1/2005XXII
Europäische Union
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der Ratifikationsbeschluss des Beitrittsvertrages muss vom Nationalrat mit einer Zweidrittelmehrheit in Anwesenheit mindestens der Hälfte seiner Mitglieder gefasst werden.
- Auch der Bundesrat muss dem Beitrittsvertrag mit derselben Zweidrittelmehrheit und Anwesenheitsquote zustimmen.
- Auf den Vertrag finden die allgemeinen Bestimmungen des Bundes‑Verfassungsgesetzes über Staatsverträge Anwendung.
- Die Bundesregierung wird mit der Ausführung des Gesetzes betraut, d. h. sie leitet das Verfahren zur Unterzeichnung und Umsetzung des Vertrags.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.