Pensionsreform – Erleichterungen für Schwerarbeiter und erweiterte Witwen‑/Witwerpension
Ministerialentwurf vom 14.12.2005Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Pensionsrecht an: Er erleichtert den Ruhestand bei Schwerarbeit, senkt Abschläge und erweitert den Beobachtungszeitraum für Witwen‑/Witwerpensionen, mit Übergangsregelungen bis Ende 2019.Bundeskanzleramt12/15/2005XXII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Für Schwerarbeitspensionen reicht nun ein Nachweis von mindestens 120 Schwerarbeitsmonaten innerhalb der letzten 240 Monate.
- Ein vorzeitiger Ruhestand kann bereits ab dem Monat nach Vollendung des 60. Lebensjahres beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Abschlag bei vorzeitigem Ruhestand wird auf 1,44 Prozentpunkte pro Jahr gesenkt (statt 4,2 %).
- Der Beobachtungszeitraum für die Witwen‑/Witwerpension wird von zwei auf fünf Jahre ausgeweitet; dabei werden Administrativpensionen in die Einkommensbemessung einbezogen.
Dokumente (PDFs)
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