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Erweiterung der Befugnisse der Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
Ministerialentwurf vom 03.01.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das BBG‑Gesetz, sodass die Bundesbeschaffung GmbH künftig auch für Länder‑ und Gemeindebeschaffungen tätig werden kann, um Einsparpotenziale zu nutzen und KMU‑Teilnahme zu fördern.
Bundesministerium für Finanzen1/4/2006XXII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der BBG, sodass sie künftig auch für ausgegliederte Einrichtungen von Ländern und Gemeinden Beschaffungen durchführen darf.
  • Das Wort „Rahmenverträgen“ wird durch das allgemeinere Wort „Verträge“ ersetzt, um die Vertragsform nicht auf Rahmenverträge zu beschränken.
  • Der Hinweis, dass die BBG nur für Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes tätig werden darf, wird gestrichen, sodass die BBG nun auch für Landes‑ und Gemeindebeschaffungen aktiv sein kann.
  • Weitere technische Anpassungen: Bekanntgabefrist wird auf sieben bis vierzehn Tage festgelegt, ein neuer Absatz definiert die BBG als zentrale Beschaffungsstelle und Verweise auf das BVergG‑2006 werden ergänzt.
Regierungsvorlage
Stärkung von KMU bei der Bundesbeschaffung
einfache Mehrheit XXII 23.05.2006
Gesetz
Image of politician Finz Alfred, Dr.

Finz Alfred, Dr.

ÖVP

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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