Modernisierung des Bundeshaushaltsrechts inkl. Finanzrahmen und Gleichstellungsziel
Ministerialentwurf vom 04.01.2006Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das österreichische Haushaltsrecht, führt einen vier‑jährigen Finanzrahmen, stärkt Zielvorgaben zu wirtschaftlichem Gleichgewicht und Gleichstellung sowie regelt Ausnahmen bei Budgetüberschreitungen.Bundesministerium für Finanzen1/5/2006XXII
Haushaltsplan
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt das Ziel ein, dass Bund, Länder und Gemeinden bei ihrer Haushaltsführung das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht anstreben und nachhaltig geordnete öffentliche Finanzen sichern.
- Er ergänzt das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei allen haushaltsführenden Ebenen.
- Der Bundes‑Finanzrahmen wird in die Verfassung aufgenommen; er legt Obergrenzen für Rubriken fest, definiert die Pflicht zur Vorlage eines Finanzrahmens‑Entwurfs bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres und regelt die Bindungswirkung des Finanzrahmens.
- Falls die Bundesregierung den Entwurf nicht rechtzeitig vorlegt, können Nationalratsmitglieder selbst einen Gesetzentwurf einbringen; das Parlament kann dann entscheiden, ob dieser dem Beratungsprozess zugrunde gelegt wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.