<!--[0-->Neues Gesetz für öffentlichen Personennah‑ und Regionalverkehr (ÖPNRV‑G)<!--]-->
Neues Gesetz für öffentlichen Personennah‑ und Regionalverkehr (ÖPNRV‑G)
Ministerialentwurf vom 16.01.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf des ÖPNRV‑G regelt Organisation, Finanzierung und Qualitätsstandards des öffentlichen Nah‑ und Regionalverkehrs in Österreich und tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/17/2006XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Das Gesetz schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den öffentlichen Personennah‑ und Regionalverkehr in Österreich.
  • Der Bund bestellt begünstigte Tarife, finanziert die Schüler‑ und Lehrlingsfreifahrt und zahlt Beiträge zu den Verkehrsverbünden.
  • Die Länder und Gemeinden planen nachfrageorientierte Verkehrsdienste, betreiben Verbundorganisationsgesellschaften und schließen Verträge mit den Verkehrsunternehmen.
  • Der Bund stellt den Ländern jährliche Verbundzahlungen (ca. 58,6 Mio. €) und zusätzliche Bestellerförderungen (ca. 30 Mio. €) bereit; beide Beträge werden jährlich zu 50 % nach Verbraucherpreisindex und zu 50 % nach Nachfrage indexiert.
Image of politician Gorbach Hubert

Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.