Neues Gesetz für öffentlichen Personennah‑ und Regionalverkehr (ÖPNRV‑G)
Ministerialentwurf vom 16.01.2006Zusammenfassung
Der Entwurf des ÖPNRV‑G regelt Organisation, Finanzierung und Qualitätsstandards des öffentlichen Nah‑ und Regionalverkehrs in Österreich und tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/17/2006XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den öffentlichen Personennah‑ und Regionalverkehr in Österreich.
- Der Bund bestellt begünstigte Tarife, finanziert die Schüler‑ und Lehrlingsfreifahrt und zahlt Beiträge zu den Verkehrsverbünden.
- Die Länder und Gemeinden planen nachfrageorientierte Verkehrsdienste, betreiben Verbundorganisationsgesellschaften und schließen Verträge mit den Verkehrsunternehmen.
- Der Bund stellt den Ländern jährliche Verbundzahlungen (ca. 58,6 Mio. €) und zusätzliche Bestellerförderungen (ca. 30 Mio. €) bereit; beide Beträge werden jährlich zu 50 % nach Verbraucherpreisindex und zu 50 % nach Nachfrage indexiert.
Dokumente (PDFs)
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