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Novellierung des Tierärztegesetzes – neue Qualifikationen, erweiterte Zuständigkeiten und gendergerechte Ministerialbezeichnung
Ministerialentwurf vom 23.01.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Tierärztegesetz: Er definiert Tierärzte als Gesundheitsberuf, erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Bedienstete, führt ein Praxisjahr für die Hausapotheke ein und passt die Ministerialbezeichnung gendergerecht an. Das Gesetz tritt im Februar 2006 in Kraft, mit speziellen Übergangsfristen bis Ende 2008.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/24/2006XXII
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext definiert Tierärzte nun ausdrücklich als Angehörige eines Gesundheitsberufes, um die Bedeutung des Berufs für die öffentliche Gesundheit zu betonen.
  • Die Gruppe der Bediensteten, die vom Gesetz erfasst werden, wird um die Angestellten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit erweitert.
  • Ein neues Praxisjahr wird eingeführt; nur Tierärzte, die dieses einjährige Weiterbildungsprogramm erfolgreich absolvieren, dürfen künftig eine Hausapotheke führen.
  • Der Betrieb von Tierarztpraxen und privaten Tierspitälern ist künftig nur noch berufsberechtigten Tierärzten oder Gesellschaften mit ausschließlich tierärztlichen Gesellschaftern erlaubt; stille Teilhaber sind die einzige zulässige Form der Beteiligung von Nicht‑Tierärzten.
Regierungsvorlage
Novelle des Tierärztegesetzes
einfache Mehrheit XXII 23.05.2006
Gesetz
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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