Sozialrechts‑Änderungen 2006 – Harmonisierung, Gleichstellung und erweiterte e‑card‑Nutzung
Ministerialentwurf vom 05.03.2006Zusammenfassung
Das Gesetz ändert zahlreiche Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht: Es vereinheitlicht Gesellschaftsformen, stärkt Frauenförderung, erweitert die e‑card‑Nutzung, verlängert Schutzfristen und ergänzt die Berufskrankheitenliste.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/6/2006XXII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Definition von Gesellschaftsformen wird vereinheitlicht, indem die offenen Handels‑, Erwerb‑ und Kommanditgesellschaften zu den allgemeinen Begriffen „offene Gesellschaft“ bzw. „Kommanditgesellschaft“ zusammengefasst werden.
- Der Hauptverband muss künftig besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen umsetzen, die im Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz (B‑GlBG) verankert sind.
- Bestandteile der e‑card (ELSY) dürfen künftig zur Prüfung von Ansprüchen gegen Kranken‑ und Sozialhilfeträger eingesetzt werden; die Kosten hierfür werden vertraglich vergütet.
- Die Schutzfrist nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung wird von drei auf sechs Wochen verlängert, um den Zugang zu medizinischer Versorgung zu sichern.
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