Dauerhafte Verlängerung und strukturelle Anpassungen des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1997
Ministerialentwurf vom 14.03.2006Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 auf unbestimmte Zeit, passt statistische Verweise an und erweitert den Bundeslenkungsausschuss, während er die Bezeichnung Bundesgendarmerie zu Bundespolizei ändert.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/15/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Das Gesetz wird ab dem 1. Jänner 2007 dauerhaft gelten und nicht mehr am Jahresende 2006 auslaufen.
- Der Verweis auf das Bundesstatistikgesetz wird von der Fassung von 1965 auf die aktuelle Fassung von 2000 geändert.
- Der Bundeslenkungsausschuss wird erweitert: Alle Bundesminister sowie je zwei Vertreter der Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund erhalten Sitze; die Formulierung für Ersatzmitglieder wird vereinheitlicht.
- Der Begriff ‚Bundesgendarmerie‘ wird in ‚Bundespolizei‘ geändert, um die aktuelle Bezeichnung der Sicherheitsbehörde zu nutzen.
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