Einrichtung einer zentralen Vollzugsdirektion und Umstrukturierung des Strafvollzugs
Ministerialentwurf vom 26.03.2006Zusammenfassung
Der Entwurf schafft die neue Vollzugsdirektion als zentrale Aufsichtsbehörde für den Strafvollzug und verlagert zahlreiche operative Aufgaben vom Bundesministerium für Justiz auf diese Behörde.Bundesministerium für Justiz3/27/2006XXII
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die neu geschaffene Vollzugsdirektion übernimmt die operative Zuständigkeit für Strafvollzugsortsänderungen, die bisher beim Bundesministerium für Justiz lagen.
- Die Vollzugsdirektion wird zur obersten Aufsichtsbehörde (Fach‑ und Dienstaufsicht) für alle Justizgefängnisse und Strafvollzugsanstalten.
- Strategische Planung, Budget und übergeordnete Steuerungsaufgaben bleiben beim Bundesministerium für Justiz.
- Das Personalvertretungsgesetz wird angepasst, damit die Vollzugsdirektion auch für personalvertretungsrechtliche Fragen zuständig ist.
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