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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich‑Mazedonien
Ministerialentwurf vom 16.05.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Mazedonien, das die Besteuerung von Einkommen und Vermögen regelt und Doppelbesteuerung vermeidet.
Bundesministerium für Finanzen5/17/2006XXII
Steuerwesen
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Das Abkommen verhindert die Doppelbesteuerung von Einkommen- und Vermögenssteuern zwischen Österreich und Mazedonien.
  • Es definiert klare Regeln für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes von Personen und Unternehmen, inklusive Tie‑Breaker‑Regeln.
  • Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren dürfen grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat besteuert werden; der Quellenstaat darf höchstens 15 % (Dividenden) erheben.
  • Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nutzt Österreich die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt, Mazedonien die Anrechnungsmethode.
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Finz Alfred, Dr.

ÖVP

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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