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Familienrechts‑Änderungsgesetz 2006 – Modernisierung für Lebensgemeinschaften und Stiefkinder
Ministerialentwurf vom 22.05.2006

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf 2006 modernisiert das österreichische Familienrecht, führt den Begriff der Lebensgemeinschaft ein und erweitert die Rechte von Stiefkindern, Lebensgefährten sowie die finanzielle Unterstützung für Besuchsbegleitung und Sprachförderung. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz5/23/2006XXII
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert den neuen Begriff „Lebensgemeinschaft“ als langfristige, gemeinsame Partnerschaft von zwei Personen, die Haushalts‑, Wirtschafts‑ und Solidaritätsmerkmale aufweisen.
  • Jeder Ehegatte muss dem anderen bei der Obsorge für dessen Kinder – also auch Stiefkinder – in angemessener Weise beistehen.
  • Medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder in einer heterosexuellen Lebensgemeinschaft zulässig.
  • Bei bestehenden Mietverhältnissen erhalten Ehegatten, Lebensgefährten und deren Kinder (auch Stiefkinder) ein Eintrittsrecht, wenn sie im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
Regierungsvorlage
Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 (FamRÄG 2006)
einfache Mehrheit XXII 12.09.2006
Gesetz
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Gastinger Karin, Mag.

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