Zusammenfassung
Das IDBG‑Gesetz ermöglicht dem Finanzminister, durch Verordnungen Doppelbesteuerungen gegenüber Gebieten ohne anerkannte Staatlichkeit zu verhindern. Es regelt ein Verfahren zwischen den Steuerbehörden und legt den vertraulichen Informationsaustausch fest.Bundesministerium für Finanzen7/10/2006XXII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Finanzminister kann per Verordnung steuerliche Entlastungen für Personen einräumen, die von einer Doppelbesteuerung gegenüber nicht‑staatlichen Territorien betroffen sind.
- Entlastungen können sowohl für in Österreich ansässige als auch für im ausländischen Territorium ansässige Personen gelten.
- Betroffene Personen können innerhalb von drei Jahren Einspruch einlegen, wenn sie von einer Maßnahme betroffen sind, die nicht mit der Verordnung übereinstimmt.
- Die zuständigen Steuerbehörden tauschen vertrauliche Informationen aus, die für die Anwendung der Verordnung notwendig sind, und dürfen diese nur für steuerliche Zwecke verwenden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.