Zusammenfassung
Der Entwurf verpflichtet, ab dem 1. Jänner 2007 ausschließlich Mehl mit zugesetzter Folsäure und Vitamin B12 zu verkaufen, um Neuralrohrdefekte zu verhindern; die Kosten betragen etwa 0,8 € pro Tonne Mehl.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/27/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Nur Mehl, dem Folsäure und Vitamin B12 in geeigneter Konzentration zugesetzt wurden, darf in Verkehr gebracht werden.
- Wer Mehl ohne die vorgeschriebene Anreicherung in Verkehr bringt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 € bestraft werden.
- Das Gesetz trat am 1. Jänner 2007 in Kraft; bereits hergestelltes Mehl darf bis dahin unverändert weiterverkauft werden.
- Die Überwachung des Verkehrs mit Mehl obliegt den Landesbehörden, die bereits für die Lebensmittelkontrolle zuständig sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.