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Novelle des Medizinproduktegesetzes – Erweiterung, Definitionen & Übergangsfristen
Ministerialentwurf vom 21.04.2003

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Medizinproduktegesetz, um neue EU‑Richtlinien umzusetzen, definiert Produkte mit Blutderivaten, erweitert Begriffe für klinische Prüfungen und legt neue Übergangsfristen fest.
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen4/22/2003XXII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert ein neues Medizinprodukt‑Unterkategorie: Produkte, die ein Derivat aus menschlichem Blut enthalten.
  • Der Begriff „Versuchsperson“ wird erweitert, sodass auch gesunde Probanden bei In‑vitro‑Diagnostika‑Leistungsbewertungen erfasst werden.
  • Der Begriff „Unerwünschtes Ereignis“ wird auf klinische Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen ausgedehnt.
  • Blut‑ und Blutprodukte werden aus der früheren Ausschlussklausel genommen, sodass sie nun unter das Medizinproduktegesetz fallen.
Regierungsvorlage
Novelle zum Medizinproduktegesetz – Integration von Blutderivaten und EU‑Richtlinien
einfache Mehrheit XXII 12.11.2003
Gesetz
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Haubner Ursula

BZÖ

Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
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