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Bilaterales Abkommen Österreich‑Indien zur wissenschaftlich‑technischen Zusammenarbeit
Ministerialentwurf vom 16.08.2007

Zusammenfassung

Das bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Indien schafft einen rechtlichen Rahmen für die intensivere wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit, finanziert jährlich bis zu € 90.000 Mobilitätskosten und etabliert eine gemischte Kommission zur Steuerung der Kooperation.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/17/2007XXIII
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Das Abkommen legt das Ziel fest, die wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit zu intensivieren und dabei die jeweiligen nationalen Prioritäten beider Länder zu berücksichtigen.
  • Die Mobilitätskosten für gemeinsame Forschungsprojekte werden zu gleichen Teilen von Österreich und Indien getragen, maximal € 90.000 pro Jahr.
  • Es gibt keinen direkten Geldfluss zwischen den Vertragsparteien; jede Seite übernimmt die Reisekosten ihrer entsandten Personen und die Aufenthaltskosten der empfangenen Personen.
  • Eine gemischte Kommission wird alle zwei Jahre einberufen, berät über strategische Fragen, legt Arbeitsprogramme fest und evaluiert die Zusammenarbeit.
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Winkler Hans, Dr.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
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