Zusammenfassung
Das Gesetz richtet das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung (BIFIE) ein, das schulische Forschung, Monitoring und Qualitätsentwicklung übernimmt. Es wird vom Vorstand geleitet, finanziert durch jährliche Basiszuwendungen und unterliegt der staatlichen Aufsicht.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/23/2007XXIII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Ein Bundesinstitut (BIFIE) wird gegründet, das als eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts die gesamte schulische Bildungsforschung und -entwicklung übernimmt.
- Das Institut hat vier Kernaufgaben: angewandte Bildungsforschung, Bildungsmonitoring, Qualitätsentwicklung und regelmäßige nationale Bildungsberichterstattung.
- Die Organe des BIFIE sind ein zweiköpfiger Vorstand, ein siebenköpfiger Aufsichtsrat und ein wissenschaftlicher Beirat; jedes Organ hat klar definierte Entscheidungsbefugnisse.
- Das BIFIE wird jährlich mit einer Basiszuwendung von 6,201 Mio. € (2008) bzw. 8,133 Mio. € (ab 2009) finanziert; zusätzliche Mittel können bei Bedarf nach dem Bundesfinanzgesetz bereitgestellt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.