Zusammenfassung
Der SVÄG‑2007 modernisiert das österreichische Sozialversicherungsrecht, indem er die Verweise auf das alte Wehrgesetz ersetzt, neue Personengruppen wie Erntehelfer in die Pflichtversicherung einbezieht, die Beitragsgrundlage variabel macht und zahlreiche Übergangs- sowie Inkrafttretungsbestimmungen festlegt.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz8/24/2007XXIII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der bisherige Paragraph für Vorstandsmitglieder wird aufgehoben, sodass diese nicht mehr automatisch versicherungspflichtig sind.
- Ergänzt wird ein neuer Halbsatz, der Erntehelfer (nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz) in die Versicherungspflicht einbezieht.
- Alle Verweise auf das Wehrgesetz 1990 werden durch die aktuelle Version von 2001 ersetzt, um Gesetzestexte zu modernisieren.
- Ein neuer Absatz (1a) definiert Ausnahmen für Personen, die in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis stehen und vor dem 31. Dezember 1954 geboren wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.