Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Schulorganisationsgesetz um ein neues Hauptstück IIb, das in ausgewählten Modellregionen Neue Mittelschulen einführt und die Schulwahl von der 4. Volksschulklasse auf die Sekundarstufe I verschiebt.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/12/2007XXIII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Ein neues Hauptstück IIb wird eingefügt, das die Einführung von Neuen Mittelschulen in Modellregionen regelt.
- Die Vier‑Jahres‑Mittelschule (Modell a) vermittelt Grundbildung, Berufsorientierung und befähigt zum Übertritt in weiterführende Schulen.
- Ein zweiteiliges Modell (5./6. und 7./8. Schulstufe) erlaubt flexible Übergänge zwischen Hauptschule, allgemeinbildender höherer Schule und Realgymnasium.
- Das Gesetz tritt am 1. September 2008 in Kraft; die Länder müssen bis zum 1. September 2009 Ausführungsgesetze erlassen.
Dokumente (PDFs)
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