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Erweiterung des Nichtraucherschutzes auf die Gastronomie
Ministerialentwurf vom 11.09.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Tabakgesetz, sodass in Gastronomiebetrieben ein generelles Rauchverbot gilt; Ausnahmen sind nur bei separaten Raucheräumen oder geeigneten Luftanlagen erlaubt. Kennzeichnungspflichten und Geldstrafen werden eingeführt.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/12/2007XXIII
Tabak

Schwerpunkte

  • Der Hinweis auf das Rauchertelefon wird in § 5 Abs. 2 Z 10 ergänzt, um Rauchern Hilfestellungen zum Aufhören zu geben.
  • Der Gesundheitsminister muss geeignete Laboratorien beauftragen, die Tabakerzeugnisse prüfen und überwachen.
  • Werbung muss einen deutlich lesbaren Warnhinweis in schwarzer Schrift auf weißem Grund enthalten, der mindestens 10 % der Werbefläche einnimmt.
  • Ein generelles Rauchverbot gilt in allen Räumen öffentlicher Orte, wobei das Gastgewerbe nun ebenfalls einbezogen wird.
Regierungsvorlage
Novelle des Tabakgesetzes und Anpassung der Sozialversicherungsrechte
einfache Mehrheit XXIII 09.07.2008
Gesetz
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr.

Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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