Novelle des Tierschutzgesetzes – Qualzucht‑Verbot, Mikrochip‑Register und Verkaufsbeschränkungen
Ministerialentwurf vom 19.09.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Tierschutzgesetz: Er definiert Qualzucht, verbietet schmerzhafte Züchtungen, führt ein Microchip‑Register für Hunde ein und beschränkt den Verkauf von Hunden/Katzen auf öffentlichen Plätzen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/20/2007XXIII
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die Definition von "Zucht" wird präzisiert und umfasst nun gezielte Fortpflanzung durch Anpaarung oder Reproduktionsmedizin.
- Qualzucht wird definiert und eine Liste von klinischen Symptomen (Atemnot, Lahmheiten, Hautentzündungen usw.) wird eingeführt, die bei Züchtungen zu vermeiden sind.
- Es wird ein Verbot für geschlechtsbezogene Handlungen an Tieren ohne ausdrückliche Genehmigung eingeführt.
- Das ständige Halten von Hunden, die nach dem 1. März 2008 geboren wurden und an denen verbotene Eingriffe (z. B. Kupieren) vorgenommen wurden, wird verboten.
Regierungsvorlage
Novelle des Tierschutzgesetzes
einfache Mehrheit XXIII 04.12.2007
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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