Einführung eines elektronischen Veterinärregisters & neue Regelungen für Impfstoffe und Erreger
Ministerialentwurf vom 23.09.2007Zusammenfassung
Das Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007 führt ein zentrales elektronisches Veterinärregister ein, legt neue Melde‑ und Kennzeichnungspflichten für Tierhalter fest, regelt den Umgang mit gefährlichen Erregern und verschiebt die Einfuhr von immunologischen Tierarzneimitteln ins Arzneiwareneinfuhrgesetz.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/24/2007XXIII
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Ein zentrales elektronisches Veterinärregister wird eingerichtet; es enthält Stammdaten, Betriebsdaten und veterinärmedizinische Daten zu allen Tierhaltungen und Schlachtbetrieben.
- Tierhalter und Betriebsinhaber müssen sich im Register anmelden und dort Angaben zu Person, Betrieb, Tierbestand und ggf. verarbeiteten Materialien hinterlegen.
- Dauerhafte Kennzeichnung von Tieren wird per Verordnung vorgeschrieben, um die Rückverfolgbarkeit zu sichern; Tierhalter tragen die Kosten dafür.
- Impfungen dürfen nur mit in Österreich zugelassenen Impfstoffen und durch Tierärzte durchgeführt werden; nicht‑zugelassene Impfstoffe benötigen eine Bewilligung der Bundesministerin.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.