Einführung kapitalanlageorientierter Lebensversicherungen & Ausnahmeregelung für Rückversicherungsvermittler
Ministerialentwurf vom 02.10.2007Zusammenfassung
Der Entwurf führt den neuen Vertragstyp kapitalanlageorientierte Lebensversicherung ein und lockert die Regelungen für Rückversicherungsverträge mit Drittstaaten‑Vermittlern.Bundesministerium für Finanzen10/3/2007XXIII
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Der vierte Satz von § 1 Abs. 2 wird dahingehend geändert, dass Rückversicherungsverträge nicht mehr automatisch als „Betrieb im Inland“ gelten, wenn ein inländischer Vermittler beteiligt ist.
- Eine neue Absatz‑Regelung (Abs. 1b) legt fest, dass die Verpflichtungen von Versicherern aus Vertragsstaaten und von Rückversicherern mit inländischer Konzession als erfüllbar gelten.
- Der Begriff der kapitalanlageorientierten Lebensversicherung wird in § 18 Abs. 1 aufgenommen, sodass sie neben fonds‑ und indexgebundenen Varianten als eigene Produktkategorie gilt.
- Ziffer 5 und 6 von § 20 Abs. 2 werden neu bezeichnet (7‑9) und definieren die kapitalanlageorientierten Lebensversicherungen – einmal ohne Garantiezins, einmal mit Garantiezins.
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