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Anpassung der Rentenansprüche und Modernisierung des Heeresversorgungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 09.10.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf senkt die Mindestschwelle für Grundrenten von 25 % auf 20 % MdE und passt das Heeresversorgungsgesetz an das Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2008.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz10/10/2007XXIII
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Mindestschwelle für den Anspruch auf Beschädigtenrente wird von 25 % auf 20 % der Erwerbsfähigkeit gesenkt.
  • Ein Hinweis wird eingefügt, dass die neue Regelung nicht für Grundrenten gilt, wenn die MdE exakt 20 % beträgt.
  • Der Grundrenten‑Berechnungsbereich wird auf MdE‑Stufen von 20 % bis 80 % erweitert, mit entsprechenden Hundertsätzen.
  • Übergangsregelungen sichern, dass Anträge, die innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten gestellt werden, rückwirkend ab dem Inkrafttreten bewilligt werden.
Regierungsvorlage
Vereinheitlichung des sozialen Entschädigungsrechts
einfache Mehrheit XXIII 04.12.2007
Gesetz
Image of politician Buchinger Erwin, Dr.

Buchinger Erwin, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
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