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Reform der Finanzmarktaufsicht – neue Befugnisse, Liquiditätsreserve und Aufsichtsstruktur
Ministerialentwurf vom 09.10.2007

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf stärkt die Finanzmarktaufsicht, indem er neue Anhörungsrechte, Liquiditätsreserve‑Pflichten, eine Sperrfrist für Aufsichtsratsvorsitzende und einen Prüfungsausschuss einführt sowie die Vor‑Ort‑Prüfungen größtenteils auf die Oesterreichische Nationalbank überträgt. Außerdem wird die Schwelle für Staatskommissär‑Bestellungen von 375 Mio. € auf 1 Mrd. € erhöht.
Bundesministerium für Finanzen10/10/2007XXIII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Bevor die FMA bestimmte Bewilligungen erteilt, muss sie die Oesterreichische Nationalbank anhören.
  • Kreditinstitute, die einem Zentralinstitut angeschlossen sind, müssen eine Liquiditätsreserve von mindestens 10 % der Spareinlagen und 20 % der sonstigen Euro‑Einlagen (max. 14 % der gesamten Euro‑Einlagen) halten.
  • Ein ehemaliger Geschäftsleiter darf erst zwei Jahre nach Ende seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrates oder Obmann desselben Unternehmens tätig werden; zudem muss er bestimmte Zuverlässigkeits‑ und Qualifikationskriterien erfüllen.
  • Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme über 1 Mrd. € oder die an einem geregelten Markt gehandelte Wertpapiere ausgeben, müssen einen Prüfungsausschuss aus mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern, darunter ein Finanzexperte, einrichten.
Regierungsvorlage
Reform der Finanzmarktaufsicht und Bekämpfung von Geldwäsche
2/3 Mehrheit XXIII 06.12.2007
Gesetz
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Matznetter Christoph, Dr. - 67

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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