Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes – neue Schutzbereiche, höhere Entschädigungen und Umstrukturierung der Gleichbehandlungsinstitutionen
Ministerialentwurf vom 28.10.2007Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um einen neuen Teil, der Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verbietet, erhöht Schadenersatzansprüche und strukturiert die Gleichbehandlungskommission neu. Gleichzeitig wird das Behindertengleichstellungsgesetz für Mehrfachdiskriminierung angepasst.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/29/2007XXIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer IIIa‑Teil (§ 40a‑h) erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um ein Diskriminierungsverbot für den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
- Die Mindestentschädigung wird auf mindestens zwei Monatsentgelte (bei Diskriminierung bei Bewerbung) und 720 € Schadenersatz (bei Belästigung) angehoben.
- Das Benachteiligungsverbot wird auf Zeugen, Auskunftspersonen und Unterstützer von Diskriminierungsbeschwerden ausgedehnt.
- Durch die Fristenhemmung bei Anträgen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Kommission wird die gerichtliche Geltendmachungsfrist während der Verfahrensprüfung ausgesetzt.
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