Erweiterung und Flexibilisierung des Künstler‑Sozialversicherungsfonds
Ministerialentwurf vom 15.11.2007Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz, sodass Zuschüsse künftig nicht nur für die Pensionsversicherung, sondern auch für Kranken‑ und Unfallversicherung gezahlt werden. Gleichzeitig wird die Einkommensobergrenze dynamisch an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und Familienbeihilfe berücksichtigt.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/16/2007XXIII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Fonds leistet künftig Zuschüsse nicht nur für die Pensionsversicherung, sondern auch für Kranken‑ und Unfallversicherung.
- Die Einkommensobergrenze wird an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und für jedes Kind, das Familienbeihilfe erhält, um das Sechsfache des Betrags nach § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG erhöht.
- Der Fonds darf in Härtefällen auf die Rückforderung verzichten, wenn die wirtschaftliche Lage des Künstlers unbillig wäre; ein Verzicht ist maximal fünfmal zulässig.
- Das Kuratorium wird von neun Mitgliedern auf die Ministerinnen/Minister für Unterricht, Kunst und Kultur sowie Soziales und Konsumentenschutz umgestellt; die Gewerkschaftsbund‑Vertretung bleibt erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.