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Erweiterung und Flexibilisierung des Künstler‑Sozialversicherungsfonds
Ministerialentwurf vom 15.11.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz, sodass Zuschüsse künftig nicht nur für die Pensionsversicherung, sondern auch für Kranken‑ und Unfallversicherung gezahlt werden. Gleichzeitig wird die Einkommensobergrenze dynamisch an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und Familienbeihilfe berücksichtigt.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/16/2007XXIII
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Fonds leistet künftig Zuschüsse nicht nur für die Pensionsversicherung, sondern auch für Kranken‑ und Unfallversicherung.
  • Die Einkommensobergrenze wird an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und für jedes Kind, das Familienbeihilfe erhält, um das Sechsfache des Betrags nach § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG erhöht.
  • Der Fonds darf in Härtefällen auf die Rückforderung verzichten, wenn die wirtschaftliche Lage des Künstlers unbillig wäre; ein Verzicht ist maximal fünfmal zulässig.
  • Das Kuratorium wird von neun Mitgliedern auf die Ministerinnen/Minister für Unterricht, Kunst und Kultur sowie Soziales und Konsumentenschutz umgestellt; die Gewerkschaftsbund‑Vertretung bleibt erhalten.
Regierungsvorlage
Reform des Künstler-Sozialversicherungsfonds
einfache Mehrheit XXIII 11.03.2008
Gesetz
Image of politician Schmied Claudia, Dr.

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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