Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf harmonisiert das österreichische Investment‑ und Immobilien‑Investmentfondsgesetz sowie das Kapitalmarktgesetz mit EU‑Richtlinien, definiert Spezialfonds neu, legt neue Kriterien für zulässige Wertpapiere fest und stärkt den Anlegerschutz.Bundesministerium für Finanzen12/10/2007XXIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Ein Spezialfonds ist ein Sondervermögen, dessen Anteilscheine höchstens zehn bekannten Anteilinhabern gehören dürfen; natürliche Personen müssen mindestens 250 000 € investieren.
- Für zulässige Wertpapiere gelten neue Kriterien: Verlust darf nicht den gezahlten Betrag übersteigen, Liquidität muss die Fondspflicht nicht gefährden, Bewertung muss verlässlich sein und umfassende Informationen müssen bereitgestellt werden.
- Die FMA darf per Verordnung die Detailkriterien für zulässige Wertpapiere, geschlossene Fonds und Geldmarktinstrumente konkretisieren.
- Kapitalanlagegesellschaften dürfen für einen Fonds keine Wertpapiere verkaufen, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht bereits zum Fondsvermögen gehören.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.