Vermarktungsnormengesetz – Einheitliche Klassifizierung und Kontrolle von Agrarerzeugnissen
Ministerialentwurf vom 06.02.2007Zusammenfassung
Das Vermarktungsnormengesetz regelt die Klassifizierung, Kennzeichnung und Kontrolle landwirtschaftlicher Erzeugnisse – inkl. Olivenöl und Fischereiprodukten – zur Stärkung von Markttransparenz und Verbraucherschutz.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/7/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Das Gesetz hat das Ziel, mehr Markttransparenz zu schaffen und die Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch einheitliche Standards zu verbessern.
- Es definiert zentrale Begriffe wie landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vermarktungsnormen, Klassen, Abhof‑Verkauf und Inverkehrbringen.
- Der Bundesminister kann Verordnungen erlassen, um EU‑Vorschriften umzusetzen und für Produkte ohne EU‑Normen nationale Vermarktungsnormen festzulegen.
- Verordnungen können verpflichtende Angaben zu Klasse und Herkunft auf Rechnungen, Verpackungen und in der Werbung vorschreiben.
Regierungsvorlage
Vermarktungsnormengesetz (VNG)
einfache Mehrheit XXIII 05.06.2007
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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