Novelle zum EBMG – Erweiterung der Vorratspflicht um Biokraftstoffe & Auslandslager
Ministerialentwurf vom 12.12.2007Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Erdöl‑Bevorratungsgesetz um neue Kraftstoffkomponenten und Biokraftstoffe, legt eine Reservepflicht von 25 % des Vorjahresimports fest und erlaubt die Lagerung von Puffermengen im TAL‑Tanklager in Triest.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/13/2007XXIII
Energie
Schwerpunkte
- Der Entwurf erweitert die Produktliste der Pflichtnotstandsreserve um die Mischkomponenten Toluole, Xylole, MTBE und ETBE sowie um Biokraftstoffe und deren Rohstoffe.
- Ab dem 1. April jedes Jahres müssen Vorratsverpflichtete 25 % ihres Vorjahresimports an Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen und den zugehörigen Rohstoffen als Notstandsreserve im Inland halten.
- Der Bundesminister kann auf Antrag des Lagerhalters die Ermächtigung erteilen, Pflichtnotstandsreserven im TAL‑Tanklager in Triest zu lagern, sofern der Lagerhalter eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung abgibt und jederzeit Zugang zu den Beständen gewährt.
- Kontrollorgane erhalten erweiterte Befugnisse: Sie können jederzeit die Lagerbestände prüfen, Proben entnehmen und bei begründetem Verdacht den Zugang zu den Lagern sperren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.