Einrichtung eines Monitoringausschusses zur Überwachung der UN‑Behinderten‑Konvention
Ministerialentwurf vom 16.12.2007Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Bundesbehindertengesetz, indem er einen Monitoringausschuss einführt, der die Einhaltung der UN‑Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht und dem Bundesbehindertenbeirat Bericht erstattet.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/17/2007XXIII
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Der Bundesbehindertenbeirat erhält die neue Aufgabe, die Einhaltung der UN‑Konvention zu überwachen (neue Ziffer 4 in § 8 Abs. 2).
- Ein Vertreter des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten wird als zusätzlicher Ausschussmitglied in § 9 Abs. 1 aufgenommen.
- Die Mitgliedschaft im Bundesbehindertenbeirat wird auf Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich ausgeweitet, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
- Ein neuer Monitoringausschuss wird eingerichtet, dessen Mitglieder aus vier Behinderten‑ und Kriegsopferorganisationen, zwei Menschenrechts‑NGOs, einer Entwicklungs‑NGO und je einem Ministeriumsvertreter bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.