<!--[0-->Bundes‑Umwelthaftungsgesetz – Verursacherprinzip für Gewässer‑ und Bodenschäden<!--]-->
Bundes‑Umwelthaftungsgesetz – Verursacherprinzip für Gewässer‑ und Bodenschäden
Ministerialentwurf vom 07.02.2007

Zusammenfassung

Das Bundes‑Umwelthaftungsgesetz legt das Verursacherprinzip fest: Betreiber beruflicher Tätigkeiten, die Gewässer oder Boden schädigen oder gefährden, müssen die Schäden verhindern bzw. beseitigen und die Kosten tragen. Es definiert Umweltschäden, regelt Vermeidungs‑ und Sanierungsmaßnahmen, legt Zuständigkeiten fest und bietet ein Umweltbeschwerde‑Verfahren für Betroffene.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/8/2007XXIII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Das Gesetz verfolgt das Ziel, Umweltschäden zu vermeiden und zu sanieren, indem es das Verursacherprinzip verbindlich macht.
  • Gilt für Schäden an Gewässern und Boden, die durch die in Anhang 1 genannten beruflichen Tätigkeiten verursacht werden.
  • Bei Gefahr eines Umweltschadens muss der Betreiber sofort Vermeidungsmaßnahmen ergreifen und die Behörde informieren; bei Unterlassen kann die Behörde Maßnahmen anordnen oder selbst durchführen.
  • Ist ein Umweltschaden eingetreten, muss der Betreiber die Behörde informieren, sofortige Kontroll‑ und Eindämmungsmaßnahmen ergreifen und Sanierungsmaßnahmen nach § 7 umsetzen.
Regierungsvorlage
Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG)
einfache Mehrheit XXIII 06.06.2007
Gesetz
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.