Einrichtung eines elektronischen Melderegisters für anzeigepflichtige Krankheiten
Ministerialentwurf vom 11.02.2008Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein elektronisches Register für anzeigepflichtige Krankheiten, das vom Bundesminister für Gesundheit betrieben wird und von Bezirksbehörden mit Daten gefüllt wird. Der Zugriff ist streng geregelt, technische Sicherheitsvorgaben sind festgelegt und die Landeshauptmänner erhalten Koordinationsbefugnisse bei Ausbrüchen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/12/2008XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein elektronisches Register für Meldungen anzeigepflichtiger Krankheiten wird eingerichtet.
- Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend ist Betreiber des Registers; die Bezirksverwaltungsbehörden übermitteln die Daten.
- Gespeichert werden Identifikationsdaten, Sterbedaten, klinische und Labordaten, Umfeld‑ sowie Maßnahmeninformationen.
- Der Zugriff ist streng geregelt: Behörden dürfen nur im Rahmen des Epidemie‑ und Tuberkulosegesetzes direkt personenbezogen einsehen, andere Stellen nur indirekt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.