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Einrichtung eines elektronischen Melderegisters für anzeigepflichtige Krankheiten
Ministerialentwurf vom 11.02.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein elektronisches Register für anzeigepflichtige Krankheiten, das vom Bundesminister für Gesundheit betrieben wird und von Bezirksbehörden mit Daten gefüllt wird. Der Zugriff ist streng geregelt, technische Sicherheitsvorgaben sind festgelegt und die Landeshauptmänner erhalten Koordinationsbefugnisse bei Ausbrüchen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/12/2008XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein elektronisches Register für Meldungen anzeigepflichtiger Krankheiten wird eingerichtet.
  • Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend ist Betreiber des Registers; die Bezirksverwaltungsbehörden übermitteln die Daten.
  • Gespeichert werden Identifikationsdaten, Sterbedaten, klinische und Labordaten, Umfeld‑ sowie Maßnahmeninformationen.
  • Der Zugriff ist streng geregelt: Behörden dürfen nur im Rahmen des Epidemie‑ und Tuberkulosegesetzes direkt personenbezogen einsehen, andere Stellen nur indirekt.
Regierungsvorlage
Modernisierung des Epidemiegesetzes durch digitales Meldesystem
einfache Mehrheit XXIII 08.05.2008
Gesetz
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr.

Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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