Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Fernsprechentgelt‑Zuschussgesetz: Er erweitert den Leistungsbegriff auf alle Kommunikationsdienste, verlängert die Befristungsdauer auf fünf Jahre und vereinfacht das Antragsverfahren durch weniger Nachweise und zentrale Datenabfrage.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/3/2008XXIII
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
- Der Begriff „Fernsprechentgelte“ wird auf alle öffentlichen Kommunikationsdienste ausgedehnt, also Telefon, Fax, Internet und moderne digitale Dienste.
- Die maximale Befristungsdauer für die Zuschussleistung wird von drei auf fünf Jahre erhöht, um häufige Wiederanträge zu vermeiden.
- Ein Doppelbezugsverbot wird eingeführt: Wer bereits einen Zuschuss für den öffentlichen Kommunikationsanschluss erhält, kann keinen zweiten beantragen.
- Das Antragsverfahren wird vereinfacht: Ärztliche Nachweise können entfallen, die Angaben des Antragstellers werden über das ZMR geprüft, und die GIS kann bei Bedarf weitere Unterlagen anfordern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.