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Modernisierung und Entlastung beim Fernsprechentgelt‑Zuschuss
Ministerialentwurf vom 02.03.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Fernsprechentgelt‑Zuschussgesetz: Er erweitert den Leistungsbegriff auf alle Kommunikationsdienste, verlängert die Befristungsdauer auf fünf Jahre und vereinfacht das Antragsverfahren durch weniger Nachweise und zentrale Datenabfrage.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/3/2008XXIII
Post- und Fernmeldewesen

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Fernsprechentgelte“ wird auf alle öffentlichen Kommunikationsdienste ausgedehnt, also Telefon, Fax, Internet und moderne digitale Dienste.
  • Die maximale Befristungsdauer für die Zuschussleistung wird von drei auf fünf Jahre erhöht, um häufige Wiederanträge zu vermeiden.
  • Ein Doppelbezugsverbot wird eingeführt: Wer bereits einen Zuschuss für den öffentlichen Kommunikationsanschluss erhält, kann keinen zweiten beantragen.
  • Das Antragsverfahren wird vereinfacht: Ärztliche Nachweise können entfallen, die Angaben des Antragstellers werden über das ZMR geprüft, und die GIS kann bei Bedarf weitere Unterlagen anfordern.
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Kranzl Christa

Ohne Klub

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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