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Bundesverfassungsreform – Neuordnung von Kompetenzen und Schulwesen
Ministerialentwurf vom 11.03.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, definiert neue Zuständigkeitsbereiche von Bund und Ländern, reformiert den Bundesrat und führt ein differenziertes Schulsystem ein.
Bundeskanzleramt3/12/2008XXIII
Verfassung

Schwerpunkte

  • Der Entwurf legt fest, welche Angelegenheiten ausschließlich Bundes‑ und welche Landesangelegenheiten sind (z. B. Außenhandel, Finanzwesen, Umwelt‑ und Abfallwirtschaft).
  • Die Regelungen zum Bundesrat werden überarbeitet: jedes Land hat jetzt eine Stimme, die Mehrheit im Bundesrat wird mit einer einfachen Mehrheit der Vertreter des jeweiligen Landes entschieden und die Geschäftsordnung des Bundesrates erfordert eine Zweidrittel‑Mehrheit.
  • Im Schulwesen wird ein differenziertes Schulsystem eingeführt, das allgemeinbildende und berufsbildende Schulen klar trennt, die Schulpflicht auf mindestens neun Jahre ausdehnt und einen Beirat aus Schülern, Eltern und Lehrern vorsieht.
  • Gemeinden erhalten das Recht, Vermögen zu besitzen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben und ihre Haushalte eigenständig zu führen; Änderungen im Bestand von Gemeinden erfordern eine Volksabstimmung.
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Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Staatssekretär im Bundeskanzleramt
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