<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Anerkennung von Psycholog*innen‑Qualifikationen<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Anerkennung von Psycholog*innen‑Qualifikationen
Ministerialentwurf vom 26.03.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2005/36/EG in das österreichische Psychologengesetz um und regelt die Anerkennung von Qualifikationen für klinische und Gesundheitspsychologen aus dem EWR sowie gleichgestellte Drittlandnachweise.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/27/2008XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Qualifikationsnachweise, die von den zuständigen Behörden eines EWR‑Vertragsstaats oder der Schweiz ausgestellt wurden, werden für die Ausübung des Berufs klinischer Psychologe bzw. Gesundheitspsychologe anerkannt.
  • Drittstaatsangehörige, die über einen unbefristeten Niederlassungs‑ oder Daueraufenthaltstitel verfügen, werden für die Anerkennung gleichgestellt mit EWR‑Staatsangehörigen.
  • Der Bundesminister erteilt nach Antragstellung die Berufszulassung und trägt die Berechtigten in die Listen der klinischen bzw. Gesundheitspsychologen ein.
  • Bei wesentlichen Unterschieden zur österreichischen Ausbildung kann der Antragsteller einen Anpassungslehrgang (max. drei Jahre) oder eine Eignungsprüfung absolvieren.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
EWR-Psychologengesetz-Novelle 2008
einfache Mehrheit XXIII 05.06.2008
Gesetz
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr.

Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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