<!--[0-->Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2008 – Erweiterung des Versicherungsschutzes & EU‑Frist‑Anpassungen<!--]-->
Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2008 – Erweiterung des Versicherungsschutzes & EU‑Frist‑Anpassungen
Ministerialentwurf vom 30.03.2008

Zusammenfassung

Das SRÄG 2008 modernisiert das österreichische Sozialversicherungsrecht: Es erweitert den Unfallversicherungsschutz, verkürzt Fristen für Arzneimittel‑Erstattungen und führt elektronische Meldungen sowie eine stärkere Geschlechterparität ein.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/31/2008XXIII
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Mitgliedern der amtlichen Weinkostkommissionen wird künftig Unfallversicherungsschutz gewährt, weil sie als unbesoldete Ehrenamtliche in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind.
  • Der Text wird sprachlich korrigiert („niedergelassen“ → „niedergelassenen“).
  • Soziale Aktivitäten im Bildungsbereich (Mentoring) werden in den Unfallversicherungsschutz aufgenommen.
  • Die Fristen für die Aufnahme von Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex werden auf 90 Tage (Preisentscheidung bis 180 Tage) verkürzt, um die EU‑Transparenz‑Richtlinie zu erfüllen.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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