Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2008 – Erweiterung des Versicherungsschutzes & EU‑Frist‑Anpassungen
Ministerialentwurf vom 30.03.2008Zusammenfassung
Das SRÄG 2008 modernisiert das österreichische Sozialversicherungsrecht: Es erweitert den Unfallversicherungsschutz, verkürzt Fristen für Arzneimittel‑Erstattungen und führt elektronische Meldungen sowie eine stärkere Geschlechterparität ein.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/31/2008XXIII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Mitgliedern der amtlichen Weinkostkommissionen wird künftig Unfallversicherungsschutz gewährt, weil sie als unbesoldete Ehrenamtliche in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind.
- Der Text wird sprachlich korrigiert („niedergelassen“ → „niedergelassenen“).
- Soziale Aktivitäten im Bildungsbereich (Mentoring) werden in den Unfallversicherungsschutz aufgenommen.
- Die Fristen für die Aufnahme von Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex werden auf 90 Tage (Preisentscheidung bis 180 Tage) verkürzt, um die EU‑Transparenz‑Richtlinie zu erfüllen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.