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Beitragssenkung für Niedrigverdiener in der Arbeitslosenversicherung
Ministerialentwurf vom 30.03.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen neuen § 2a ein, der den Arbeitnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für niedrige Einkommen staffelt (0 % bis 1 100 €, 1 % bis 1 200 €, 2 % bis 1 350 €) und den Arbeitgeberanteil unverändert bei 3 % lässt. Das Gesetz gilt ab Juli 2008, der daraus resultierende Einnahmenverlust von rund 288 Mio. € wird vom Bund getragen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/31/2008XXIII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 2a wird eingefügt, der den Arbeitnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für niedrige Einkommen regelt.
  • Die Beitragssätze für Arbeitnehmer betragen: 0 % bis 1 100 €, 1 % von 1 100 € bis 1 200 €, 2 % von 1 200 € bis 1 350 €, darüber hinaus 3 %.
  • Der Arbeitgeberanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bleibt unverändert bei 3 % für alle Einkommensgruppen.
  • Der durch die Beitragssenkung entstehende Einnahmenverlust von etwa 287,76 Mio. € pro Jahr wird vom Bund aus dem allgemeinen Haushalt finanziert.
Regierungsvorlage
Entlastung bei Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Niedriglohnbezieher
einfache Mehrheit XXIII 05.06.2008
Gesetz
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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