Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Berichtspflichten und einen Sonderbericht bei Mehrbedarf ein, erweitert die Langzeitversicherungsregelung um drei Jahre und erkennt Krankengeld‑ sowie Ausübungszeiten als Beitragszeiten an.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz4/7/2008XXIII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Bundesminister muss alle drei Jahre bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einen Bericht über die langfristige Finanzierung der Pensionsversicherung vorlegen.
- Liegt ein Mehrbedarf vor, muss ein Sonderbericht mit Vorschlägen zur Deckung des Mehraufwands erstellt werden; ein Viertel des Mehraufwands wird durch Erhöhung des Bundesbeitrags gedeckt.
- Die Bundesregierung legt dem Nationalrat einen Bericht über die finanzielle Lage des Pensionssystems und die zu seiner Sicherung dienenden Maßnahmen vor.
- Der Nachhaltigkeitsmechanismus wird ausgelöst, wenn der durchschnittliche Anteil der Bundesmittel am BIP über den gesamten Prognosezeitraum 3,2 % überschreitet (Schwelle von +0,2 % über dem Referenzwert von 3 %).
Dokumente (PDFs)
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