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Novelle des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes – neue Beitragsregeln und Abfertigungsoptionen
Ministerialentwurf vom 07.02.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Beitrags- und Leistungsrecht des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes: neue Beitragspflichten für Wehr‑, Zivil‑ und Ausbildungsdienste, einheitliche 1,53 %‑Beitragsrate für Sonderfälle und erweiterte Verfügungsoptionen über die Abfertigung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/8/2007XXIII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Arbeitnehmer erhält für die Dauer einer Zivildienst‑Vereinbarung Anspruch auf eine Beitragsleistung an die vom Rechtsträger ausgewählte MV‑Kasse.
  • Nachträglich geleistete Beiträge und Verzugszinsen, die aus Gerichtsurteilen, Sozialversicherungsprüfungen oder verspäteten Anmeldungen entstehen, werden an die MV‑Kasse weitergeleitet.
  • Für Wehr‑, Zivil‑, Ausbildungs‑ und Auslandseinsätze sowie für Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Bildungskarenz ab dem 45. Jahr wird ein einheitlicher Beitrag von 1,53 % einer fiktiven Bemessungsgrundlage erhoben.
  • Der Anspruch auf Abfertigung wird klar definiert und die Bedingungen für den Erhalt (z. B. drei Einzahlungsjahre) präzisiert.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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