Einführung von Bildungsstandards und zentralen Prüfungsvorgaben im Schulunterrichtsgesetz
Ministerialentwurf vom 14.04.2008Zusammenfassung
Der Entwurf führt Bildungsstandards ein, gibt dem Bundesminister das Recht, Prüfungsdaten zentral zu bestimmen, verkürzt die Sperrfrist für Externisten‑Prüfungen und tritt am 1. September 2008 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/15/2008XXIII
Primarstufe
Schwerpunkte
- Der Bundesminister kann für einzelne Schulstufen Bildungsstandards festlegen, die konkrete Lernergebnisse definieren und als Orientierung für die Unterrichtsplanung dienen.
- Die Schulbehörde legt die Prüfungstermine fest; bei bundesweit einheitlichen Prüfungen kann der Bundesminister die Termine bestimmen.
- Aufgabenstellungen für Abschlussprüfungen werden wie bisher von den Schulen erstellt, können jedoch vom Bundesminister zentral vorgegeben werden.
- Für Externisten‑Prüfungen wird die Sperrfrist von zwölf auf sechs Monate verkürzt, damit Kandidaten schneller zur Prüfung zugelassen werden können.
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