Einführung befristeter Prüfungsprämien für Pädagogische Hochschulen
Ministerialentwurf vom 15.04.2008Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Prüfungstaxengesetz von 1976 an, um Prüfungsprämien für Lehrende an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen einzuführen und die Terminologie zu aktualisieren.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/16/2008XXIII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Wortfolge „Bildung, Wissenschaft und Kultur“ wird durch „Unterricht, Kunst und Kultur“ ersetzt.
- Ein befristeter neuer Abschnitt VI wird eingeführt, der Prüfungsprämien für Pädagogische Hochschulen regelt (Gültigkeit 2007‑10‑01 bis 2010‑09‑30).
- Der Rektor einer Pädagogischen Hochschule kann nach Anhörung der Studienkommission Lehrern Prüfungsprämien von bis zu 59 Euro für Bachelorarbeiten gewähren.
- Für die Begutachtung einer Bachelorarbeit wird ein Höchstbetrag von 59 Euro (nach Aufwertung 170,6 Euro) festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.