Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forstgesetz, um EU‑ und Schweizer Fachkräfte sowie langfristig Aufenthaltsberechtigte in den forstlichen Berufen anzuerkennen. Er legt fest, wann eine Anerkennung erfolgt und wann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung nötig ist.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/8/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Personen aus dem EWR, der Schweiz oder mit unbefristetem Niederlassungsrecht werden wie österreichische Staatsbürger behandelt und dürfen die forstlichen Berufe anstreben.
- Ausländische Abschlüsse für die Berufe Forstwirt, Forstassistent, Förster, Forstadjunkt und Forstwart können anerkannt werden, wenn sie von einer Behörde des Herkunftsstaates ausgestellt wurden.
- Fehlt ein Gleichwertigkeitsnachweis, kann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden; die Höchstdauer des Lehrgangs variiert je nach Beruf (z. B. bis zu 2 Jahre für Forstwirt).
- Der Minister muss den Eingang der Unterlagen innerhalb eines Monats bestätigen und spätestens vier Monate nach Vollständigkeit über die Anerkennung entscheiden.
Regierungsvorlage
Agrarrechtsänderungsgesetz 2007
2/3 Mehrheit XXIII 05.07.2007
Gesetz
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