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Einrichtung eines Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung und -prävention
Ministerialentwurf vom 29.04.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet ein eigenständiges Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung ein, das dem Innenminister unmittelbar nachgeordnet ist und eng mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie internationalen Stellen zusammenarbeitet.
Bundesministerium für Inneres4/30/2008XXIII
Verfassung

Schwerpunkte

  • Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz, um dem Innenminister die Möglichkeit zu geben, eine neue Sicherheitsbehörde – das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung – einzurichten.
  • Das Bundesamt ist für die bundesweite Vorbeugung, Verhinderung und Verfolgung von Korruption zuständig und übernimmt Ermittlungen bei Straftaten wie Untreue über 50 000 €, Bestechung, Geldwäsche und wettbewerbsbeschränkende Absprachen.
  • Ein Direktor leitet das Amt; er wird vom Bundespräsidenten für zwölf Jahre nach Vorschlag des Innenministers und Anhörung der obersten Gerichte bestellt, wobei Personen aus Regierungs- oder Leitungspositionen ausgeschlossen sind.
  • Das Amt erstattet jährlich bis spätestens 31. Mai einen Bericht an den Innenminister und richtet ein anonymes Online‑Hinweisgebersystem ein, das Bürgern eine sichere Meldung von Korruptionsverdachtsfällen ermöglicht.
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Platter Günther

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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