Einrichtung eines Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung und -prävention
Ministerialentwurf vom 29.04.2008Zusammenfassung
Der Entwurf richtet ein eigenständiges Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung ein, das dem Innenminister unmittelbar nachgeordnet ist und eng mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie internationalen Stellen zusammenarbeitet.Bundesministerium für Inneres4/30/2008XXIII
Verfassung
Schwerpunkte
- Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz, um dem Innenminister die Möglichkeit zu geben, eine neue Sicherheitsbehörde – das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung – einzurichten.
- Das Bundesamt ist für die bundesweite Vorbeugung, Verhinderung und Verfolgung von Korruption zuständig und übernimmt Ermittlungen bei Straftaten wie Untreue über 50 000 €, Bestechung, Geldwäsche und wettbewerbsbeschränkende Absprachen.
- Ein Direktor leitet das Amt; er wird vom Bundespräsidenten für zwölf Jahre nach Vorschlag des Innenministers und Anhörung der obersten Gerichte bestellt, wobei Personen aus Regierungs- oder Leitungspositionen ausgeschlossen sind.
- Das Amt erstattet jährlich bis spätestens 31. Mai einen Bericht an den Innenminister und richtet ein anonymes Online‑Hinweisgebersystem ein, das Bürgern eine sichere Meldung von Korruptionsverdachtsfällen ermöglicht.
Dokumente (PDFs)
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