Krankenversicherungs‑Änderungsgesetz 2008‑2010: Kosten‑dämpfung, ELGA‑Pflicht und Finanzminister‑Verzicht
Ministerialentwurf vom 13.05.2008Zusammenfassung
Das KV‑ÄG führt ein Referenzpreissystem für Arzneimittel ein, verpflichtet Leistungserbringer zur Teilnahme an ELGA‑Datenbanken, schafft eine Patienten‑Quittung und ermöglicht dem Finanzminister einen Verzicht von bis zu 450 Mio. € gegenüber Gebietskrankenkassen; Preisnachlässe für Pharmaunternehmen werden aus Tabaksteuereinnahmen finanziert.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/14/2008XXIII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein Referenzpreissystem für Arzneimittel wird eingeführt, das die Erstattung auf den günstigsten Preis einer definierten Gruppe begrenzt.
- Ärzte, Zahnärzte, Dentisten und Apotheker müssen sich an ELGA und den E‑Medikations‑Datenbanken beteiligen.
- Nach jeder Inanspruchnahme muss der Vertragsarzt den Versicherten eine „PatientInnenquittung“ über die erbrachten Leistungen ausstellen.
- Der Finanzminister darf bis zu 450 Mio. € an Forderungen gegenüber Gebietskrankenkassen verzichten, um deren negative Reinvermögen zu reduzieren.
Dokumente (PDFs)
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