Neues Gebühren‑ und Widerspruchsmodell für Patent‑ und Markenrecht
Ministerialentwurf vom 25.05.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Marken‑ und Gebührengesetz und führt ein neues Innovationsschutzgebührengesetz ein. Er schafft ein reines Teilrechts‑Gebührenmodell, führt ein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren für Marken ein und stellt die ersten Jahre von Patenten und Gebrauchsmustern gebührenfrei.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/26/2008XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Patentamt führt Recherchen und Gutachten ausschließlich im teilrechtsfähigen Bereich durch; das bisherige hoheitliche Verfahren (§ 111a) wird abgeschafft.
- Ein dreimonatiges Widerspruchsverfahren für Marken wird eingeführt; die Gebühr beträgt 290 € und gilt ab dem 1. Juli 2009.
- Das Innovationsschutzgebührengesetz (ISGG) fasst alle Gebühren des Patentamtes zusammen, eliminiert Schriftengebühren und führt gestaffelte Anspruchsgebühren ab dem 11. Patentanspruch ein.
- Für Patente gelten die ersten fünf Jahre gebührenfrei; danach steigen die Jahresgebühren nahezu linear bis zum 20. Jahr.
Dokumente (PDFs)
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