Familienrechtsreform – Stärkung von Patchwork‑Familien, Modernisierung des Ehegüterrechts und Reform des Unterhaltsvorschusses
Ministerialentwurf vom 14.05.2008Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Familienrecht: Er erweitert die Beistands‑ und Vertretungsrechte von Ehepartnern und Stiefeltern, hebt veraltete eheliche Institutionen wie das Heiratsgut auf, vereinfacht die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen und schafft ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Adoptionen.Bundesministerium für Justiz5/15/2008XXIII
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Ehepartner und Stiefeltern erhalten eine gesetzliche Beistands‑ und Vertretungspflicht für die Obsorge von Kindern, um das Kindeswohl in Patchwork‑Familien zu stärken.
- Die Definition von Ehepakten wird auf die Gütergemeinschaft und den Erbvertrag reduziert; veraltete Begriffe wie Heiratsgut, Widerlage und Morgengabe werden abgeschafft.
- Einführung von „opt‑in“ (Einbeziehung der Ehewohnung in die Aufteilung) und „opt‑out“ (Ausschluss einer Eigentumsübertragung) für die eheliche Wohnung, um mehr Gestaltungsspielraum zu schaffen.
- Unterhaltsvorschüsse werden bereits bei Vollstreckbarkeit des Unterhaltstitels gewährt, nicht erst nach erfolgloser Exekution, und die Richtsätze für Kinder von 0‑6 Jahren werden auf 40 % und für 14‑18‑Jährige auf 60 % des Höchstbetrags erhöht.
Dokumente (PDFs)
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